Gewerbeordnung gehört vollkommen entrümpelt

17.8.2010 – Transparenz muss gelebt werden! Tatsache ist, dass sich beim derzeitigen Wildwuchs verschiedener Gewerbe, überlappender Berechtigungen, Nebengewerbe und Nebenrechte kaum die Betroffenen auskennen, geschweige denn ein Kunde – und darauf kommt es wohl an, oder? – erkennen kann, in welcheer Eigenschaft ihm wer gegenübersitzt.

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Daher gehört die Gewerbeordnung vollkommen entrümpelt und gemäß dem Satz „Was drauf steht, muss auch drinnen sein“ muss für klare Berufsbilder gesorgt werden. Dies erreicht man jedenfalls dadurch nicht, dass apodiktisch verkündet wird, dass alles so bleiben muss (alle Rechte müssen bleiben, schreibt Holzer), wie es ist. Nach diesem Denkmuster gäbe es noch immer Hufschmiede anstelle von Mechanikern und Dentisten statt Zahnärzte.

Anspruchsvolle Beratungstätigkeit sollte nur durch objektive Prüfungen möglich werden; die zahlreichen Ausnahmemöglichkeiten sind kontraproduktiv. Besonders, wenn man die exzessive Haftungssituation betrachtet. Daher wird man auch – gerade angesichts der explodierenden Änderungen in den Wissensbereichen – um obligatorische Weiterbildung nicht herumkommen. Aber ein Vermögensberater, der Lebensversicherungen in der Form Versicherungsmakler vermittelt, und im Nebengewerbe eine Sachversicherung verkauft, will mir als transparente Berufsbezeichnung wie Ausübung nicht recht einleuchten. Ob das je ein Kunde verstanden hat?

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Leserbrief: „Qualitätssiegel aufbauen”.

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