WERBUNG

Getäuschte Kunden

3.9.2008 –

WERBUNG

Was die Garantieauslagerung betrifft, bemerke ich bei manchem Anbieter folgende Praxis, die den betroffenen Versicherungen möglicherweise noch auf den Kopf fallen könnte: Es werden Prospekte und Flyer erstellt, in denen keinerlei Bezug auf den Garantiegeber oder generell die Garantieauslagerung zu finden ist.

Ich nehme daher an, dass in solchen Fällen sehr wohl die Versicherung (durch die Unterlassung) gegenüber dem Kunden (auch bei Ausfall des Garanten) entsprechende Haftung begründet. Die Nichtinformation der Auslagerung der Haftung und gleichzeitige Verwendung des Eigennamens des Versicherers in Werbeunterlagen ist aus meiner Sicht geeignet, potentiellen Kunden eine Situation darzustellen, wie sie eben nicht ist.

Das kommt nach meinem Rechtsverständnis der Täuschung unangenehm nahe.

Andreas Baumgartner

tbs.baumgartner@aon.at

zum Artikel: „Garantieversprechen zu riskant”.

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