29.9.2010 – Solange die gute alte steuerliche Absetzbarkeit gegeben war neben der Gewinnbeteiligung der Versicherungen, waren Renditen bei der Ab- und Erlebensversicherung zumindest in der Prognose noch ein Argument. Die fondsgebundene Kapitalversicherung sollte dies, wie anfänglich hinausposaunt, ausgleichen, möge bitte jeder selbst entscheiden, ob dies gilt ...
Weiters wurde, was leider untergeht, die Versicherungssteuer von 3 auf 4 % angehoben und wenn dann noch der Unterjährigkeitszuschlag bis 6 % dazukommen sollte und der liebe Kunde nicht mehr der jüngste ist oder gar einen Risikozuschlag (ausgenommen bei der Erlebensversicherung) hat, kann man zwar Renditen versprechen, muss sich aber, je näher der Ablauf rückt, möglichst gut verstecken.
Erich Neubauer
zum Artikel: „Klassische Lebensversicherung – ein Auslaufmodell?”.
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