24.4.2008 – Der beschriebene Vorfall ist beileibe kein Einzelfall, wir habe etwas ähnliches erlebt. Nur waren wir dort glücklicherweise nur später „Troubleshooter“ – übrigens erfolgreich.
Eine langjährige Vollkunde wurde von Ihrem Bankberater mit den üblichen Argumenten überredet, doch bei ihm für das neue Auto Leasing – und das war angeblich ein Muss(!!) – auch die Versicherungen abzuschließen. Im Interesse der guten Verbindung haben wir dem zugestimmt.
Drei Jahre später ruft die Kunde, eine Ärztin, in der Früh ganz aufgeregt an und erklärt, das Auto wäre gestohlen worden und sie habe keine Versicherung. Jetzt war der Bankberater offenbar am Ende mit seinem Latein.
Recherchen ergaben folgendes Szenario: Der Antrag wurde bei dem – renommierten – Versicherer „vergessen“ während die Kunde glaubte, die Versicherung mit der Leasingrate zu zahlen.
Der Leasinggesellschaft fiel weder die fehlende Vinkulierung und letztlich der Bank auch die offene Provision nicht auf. Man glaubt es kaum, unglaubliche Schlamperei an drei(!!!) Stellen.
Das hatten wir bei diesem Versicherer schon einmal erlebt. Zu guter letzt konnte die Kunde die Prämie nachzahlen und es wurde volle Entschädigung geleistet. Wir sind seither wesentlich vorsichtiger und führen natürlich Evidenzlisten, etwas, was ohnedies jeder ordentliche Kaufmann zu tun hat.
Ing. Winterhalde
zum Artikel: „Versicherung muss bei Schlamperei nicht zahlen”.
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