Gesetzgeber machte Privatvorsorge unattraktiv

27.3.2019 – Das Dilemma ist unter Maklern bekannt: Diejenigen, die so einen Schutz am dringendsten brauchen, Menschen bis zum 35. Lebensjahr also, haben in der Regel nicht das nötige Geld für die Prämien oder nicht das nötige Risikobewusstsein.

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Diejenigen, die sich die Prämien leisten könnten, haben in der Regel bereits körperliche Beeinträchtigungen entwickelt, die die Prämien wieder unerschwinglich machen oder eine Versicherung ausschließen.

Und Personen ab 60 brauchen, selbst wenn sie körperlich und geistig fit sind, diesen Schutz normalerweise nicht mehr.

Zu allem Überfluss gibt es keine steuerliche Absetzbarkeit und die immer drohende Gefahr, dass die Leistungen aus der privaten Vorsorge auf die staatlichen Leistungen angerechnet werden, womit zumindest ein Teil der Prämienzahlungen verloren ist.

Alles in allem ist die Privatvorsorge – die heute wichtiger ist denn je! – durch den Gesetzgeber in den letzten fünfzehn Jahren derart in die Unattraktivität abgedrängt worden, dass die Heerscharen von staatlichen Zuwendungen Abhängiger vorhersehbar sind.

Fragen wir doch einmal bei AK, Gewerkschaft und VKI nach, wie das dann (und von wem?) finanziert werden soll.

Christoph Ledel

christoph.ledel@gmx.com

zum Artikel: „Berufsunfähigkeit: Wie Österreich (unter)versichert ist”.

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