23.3.2021 – Das wird schon stimmen, aber die meisten Kunden verstehen unter Betriebspension, dass die Firma zahlt und der Angestellte keinen Eigenanteil hat bzw. keine Prämie bezahlt.
Man sieht ja wie hoch der Anteil bei der Zukunftssicherung nach § 3 Abs 1 Z 15 Lit a EStG ist; meist liegt der Eigenanteil bei nicht einmal zehn Euro, aber das ist zu viel für den Kunden.
Stefan Grigorow
zum Artikel: „Betriebspensionen: Die Stimmungslage der Österreicher”.
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