Gegenvorschläge

5.9.2017 – Im Gegenzug bin ich dafür, daß das Bundesministerium für Konsumentenschutz, AK und VKI Menschen in diesem Land nur mehr mit explizitem Einverständnis vertreten dürfen.

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Solche Vorschläge helfen nur den Ahnungsfernen dieser Branche – und ich wage die Behauptung, daß unsere Kunden weit mehr Ahnung haben von Versicherung als die Damen und Herren Konsumentenschützer.

Auch leuchtet mir die Haltung der FMA ein, die alles schön transparent haben möchte. Dem schließe ich mich sofort an: Transparent zu halten sind die Beurteilungen der Aufsichtsbehörde zum Thema Bonität und Kundenfreundlichkeit der Versicherungsunternehmen, Erfahrungen im Schadenfall, Bewertung der Rechtskonformität der jeweiligen Versicherungsbedingungen, und das alles schön fein säuberlich in der Öffentlichkeit zugänglichen Tabellen dargestellt. Von der FMA natürlich, damit das Ganze auch mit hoheitsmächtiger Ernsthaftigkeit ausgestattet ist.

Wenn das alles erfüllt ist, werden auch meine Provisionen ganz schnell transparent sein, und das kann ich mir natürlich leisten, weil ich dem Kunden schon längst bewiesen habe, daß nicht die Kosten eines Produktes entscheidend sind, sondern der Nutzen für ihn.

Es ist einfach einleuchtend, daß wir keine schimmelnden Erdäpfel kaufen, nur weil sie fast nichts kosten und ihr Werdegang von der Bestäubung bis zur Ladentheke mit einem Zertifikat amtlich bestätigt nachgewiesen ist.

Und wieder stellt sich heraus: Der beste Schutz des Konsumenten ist seine Mündigkeit, und die bekommt er am besten schon im Elternhaus vermittelt. Da helfen auch keine Gesetze und Richtlinien!

Christoph Ledel

bureau@ledel.biz

zum Artikel: „Weitreichende Reaktionen zum Versicherungsvertriebs-Gesetz”.

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