Gegenbeweis auf der Gegenfahrbahn

22.1.2014 – Jetzt fährt der (so gefürchtete) Kausalitätsgegenbeweis offenbar in die Gegenfahrbahn und werden sich die VUs und der OGH mit der Ansicht von Egglmeier-Schmolke in Zukunft eingehend beschäftigen müssen.

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Wird vom Versicherer der Vorwurf des konkreten Verdachts in eine bestimmte Richtung zur Verletzung einer Obliegenheit – einhergehend mit dem schwerwiegenden Ergebnis der Leistungsfreiheit – eingebracht, liegt es auch nahe, eine plausible Beweiswürdigung für den in Erwägung genommenen „Verdacht“ verlangen zu dürfen. Unverschuldete Obliegenheitsverletzungen haben auch bisher keine Leistungsfreiheit der VUs erwirkt.

Oswald Szabo

Office@vmszabo.at

zum Artikel: „Rechtsstreit zwischen Versicherer und dem Staat vor OGH”.

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