13.10.2008 – Bei anderen Entscheidungen des Höchstgerichtes hat es eine große Rolle gespielt, ob der Versicherungsnehmer auf Grund seines Wissens- und Ausbildungsstandes die Gefährlichkeit des Tuns erkennen konnte. Das ist natürlich der Christbaumbrand bei einer Akademikerin anders zu beurteilen als der Fall des biederen Hendlzüchters, der ein Loch durch die Stalldecke schremmte, oben ein paar Dachziegel wegnahm und so das Rohr für den neuen Ofen durchschob.
Da aber am Dachboden Heu gelagert war und das Rohr praktisch durchging, saß bald der „rote Hahn“ am Dach. Die Richter befanden, dass der Landwirt auf Grund seines Wissensstandes die Gefahr nicht erkennen konnte – also musste die Versicherung schließlich „brennen“ …
Ing. Gerald H. Winterhalder
zum Artikel: „Wer zahlt, wenn der Christbaum brennt?”.
Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.
Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.
Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.