Gebühr in die Prämie einrechnen

3.2.2011 – Lösungsansatz: Wäre diese Zahlscheinproblem nicht gelöst, wenn man die jetzige Zahlscheingebühr einfach in die Prämie miteinrechnet – zum Beispiel: Zahlt der VN mit Zahlschein, gibt es einen Zuschlag von 1% auf die Prämie oder umgekehrt: Zahlt der VN per Einzugsermächtigung, gibt es 1% Rabatt auf die Prämie. So wären ebenfalls die jeweiligen Kosten der Versicherer abgedeckt (die zweifelsohne entstehen).

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Ich bin der Meinung, dass dies ein Versicherungsnehmer sogar eher akzeptieren würde als eine Gebühr und unterm Strich kommt für den Versicherer sogar mehr heraus (ein Vertrag mit einer Jahresprämie von EUR 1.000,- --> 1% Aufschlag für Zahlscheinzahler = EUR 10,-).

Akad. Vkfm. Florian Bauer

florian.bauer@consens.vg

zum Artikel: „Die Zahlscheingebühr ist noch nicht tot”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

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