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Ganzheitliche Transparenz

1.7.2009 – Machen wir es doch endlich, wie Leberecht Funk in Velden zur so genannten „Offenlegun“" sagte: offensiv angehen! Seit Juni 2008 (!) gibt es einen einstimmigen Beschluss mit Empfehlung an die EC von BIPAR, der weltweit größten „Vermittler“-Organisation: Versicherer sollen den Prozentsatz des vom Kunden gezahlten LV-Gesamtbeitrags nennen, der auf dem Kundenkonto beim Versicherer gutgeschrieben wird. Diese global gut vergleichbare Zahl ermöglicht Kunden und Beratern in Verbindung mit anderen Qualitätsmerkmalen der Versicherer (Veranlagungserfolg, Produkteigenschaften,  Sicherheit,uvm) eine transparente einfache Entscheidungsgrundlage. Die Courtage steht dann nicht mehr im Vordergrund, weil primär immer die individuelle Produkt/Vertragslösung für den Kunden wichtig ist.

Die Absicherung des Beraterentgelts hingegen läuft auf einer ganz anderen Ebene: klare Berufsbilder schaffen transparente Wahrnehmung („Was drauf steht, muss drin sein“),nachweisliche strenge Aus- und permanente Weiterbildung schafft Wertschätzung für unsere Wissensberufe. Wahrnehmung und Wertschätzung erzeugen Kundenvertrauen und sichern damit das Beraterentgelt.

Transparent gemachte Leistung in allen Bereichen unserer Wissensberufe findet stets den anerkannten Lohn, worüber wir unseren Kunden gerne berichten. Versicherer, Aufsichtsbehörden und EU-Gesetzgeber sollten endlich ihre Hausaufgaben machen. Schöne Worte gab es genug. Die Sicherung der Qualitätsberatung hat Vorrang.

Mag. Walter Michael Fink, Standesvertreter Versicherungsmakler WK-Wien

walter.fink@RMF.at

zum Artikel: „Provisionen bleiben nicht vertraulich”.

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29.6.2009 – Gerhard Pesendorfer zum Artikel „Provisionen bleiben nicht vertraulich”. mehr ...