Für niemanden von Vorteil

12.10.2011 – Keiner ist glücklich – wen wundert ’s? Statt die weniger Qualifizierten zur Qualifikation zu zwingen, statt ein Berufsethos zu schaffen, müssen sich die Qualifizierten jetzt mit völlig nutzlosen Restriktionen herumschlagen.

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Wem nützt es denn, wenn ein Finanzdienstleister künftig nur mehr mit drei Haftungsdächern zusammenarbeiten darf? Dem Kunden sicher nicht, und dem Finanzdienstleister auch nicht.

Wer hat denn die beabsichtigte Solidarhaftung der Haftungsdächer auf ihre Verfassungsmäßigkeit geprüft? Wie lange hat denn der Herr Pilz in der Finanzdienstleistungsbranche seinen Unterhalt verdient, dass er es wagen könnte, seine Meinung „Kritik“ zu nennen?

Worin liegt denn der Vorteil der Einschränkung, wenn der Finanzdienstleister sich nicht mehr an den Bedürfnissen der Kunden, sondern nach den nach der Einschränkung zur Verfügung stehenden Produkte orientieren muss? Sicher nicht beim Kunden, sehr geehrte Frau Fekter.

Und wie gut kann ein Gesetz sein, das sich nur an den Konsumentenschutz- und Haftungsfragen orientiert, nicht aber an den Bedürfnissen der Finanzdienstleister und ihrer Kunden? Gar nicht, Herr Krainer, und auf der Strecke bleibt wieder der Kunde, den Sie angeblich schützen wollen.

Alles in allem ist für eine sachliche Frage eine politische Regelung (nein, von Lösung kann man hier wirklich nicht sprechen) „gefunden“ worden. Und keiner ist glücklich – wen wundert ’s ...

Christoph Ledel

christoph.ledel@gmx.com

zum Artikel: „Wertpapiervermittler im Parlament: Keiner ist glücklich”.

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