Für Makler ausgeschlossen

24.2.2010 – Bei dieser Angelegenheit müssen wir uns vergegenwärtigen, dass diese Gesellschaft eine Ausschließlichkeitsklausel in ihren Verträgen hat, wie Herr Jahrstorfer auf einer Veranstaltung in Linz erklärte. Für Makler ist daher dieser Weg ausgeschlossen, eine unabhängige Beratung kann unter so einem Dach nicht zustande kommen. Hinzu kommt, dass dem Makler hinsichtlich seines Einkommens nicht mehr die meist beruhigende Bonität der Versicherungsunternehmen, sondern die oft mangelhafte Zahlungsmoral von Einzelpersonen zur Verfügung steht – oder eben nur mehr eine wohlbetuchte Klientel.

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Die Provisionen bergen natürlich auch eine Gefahr des Eigennutzes des Beraters in sich. Zur Objektivierung dieses Systems könnte beispielsweise die FMA beitragen, indem sie die verschiedensten Wettbewerbe, Auslobungen und Sonderkonditionen für Viel- =Ausschließlichkeitsvermittler (als „Makler“) untersagt. Ich plädiere dafür, dass jedem freigestellt wird, ob er die eine oder andere Version bevorzugt.

Christoph Ledel

christoph.ledel@gmx.com

zum Artikel: „Neuer Anlauf für Honorarberatung”.

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