Für ein breites Vorsorge-Spektrum eintreten statt schimpfen

9.11.2012 – Vielleicht solte die AK künfitg Kommentare zum Kapitalmarkt unterlassen. Die Absenkung des Mindestzinssatzes durch die FMA erfolgt ja nicht, weil es so lustig ist, Versicherern das Neugeschäft schwer zu machen und die Leistungen von Versicherungsnehmern zu reduzieren. Grund ist schlichtweg, dass die Ertragsseite – also der „sichere“ Deckungsstock der Versicherer – aufgrund des (künstlich geschaffenen?) Niedrigstzinsnivesaus, vor enormen Herausforderungen steht.

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Wenn 10-jährige deutsche Staatsanleihen bei 1,35%, 30-jährige bei 2,20% rentieren, österreichische ein wenig darüber, dann kann der Versicherer seine Versprechen an den Kunden einfach nicht mehr erwirtschaften! Für Altverträge mit Rechnungszinssätzen bis zu 4% ist dieses Problem bereits offensichtlich und aus vielen Jahresmitteilungen zu erkennen. („Ihrem Vertrag wurden > 100% der Erträge zugewiesen.“) Eine Zeit lang können Versprechen natürlich aus der Substanz und stillen Reserven bezahlt werden, aber auch die besten Reserven sind irgendwann aufgebraucht ...

Sollte es zu weiteren Abschreibungen auf Anleihen aus der Eurozone kommen, verstärkt sich der Druck auf den Deckungsstock weiter. Dies kann aus heutiger Sicht sicher nicht ausgeschlossen werden. Die kommenden Vorschriften (Solvency II) verstärken diese prekäre Lage weiter.

Vielleicht wäre eine bessere Alternative, als über niedrige Rechnungszinsen zu schimpfen, dafür einzutreten, dass ein möglichst breites Spektrum an Anlagemöglichkeiten für die Bedeckung von Pensionsansprüchen zugelassen wird und dem Unternehmer die Wahl zu lassen, welche dieser Instrumente geeinget erscheinen.

In Verbindung mit (in diesem Fall verpflichtender?) unabhängiger Beratung durch Experten (nicht: Produktverkäufern) und der Implementierung eines adäquaten Bilanzrisikomanagementsystems im Unternehmen kann hier zusätzliche Sicherheit geschaffen werden.

DI Wolfgang Türk

vermoegen@aon.at

zum Artikel: „AK will höheren Rechnungszins für die „sichere Betriebspension“”.

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