Für den Makler ist Vorsicht geboten

5.10.2012 – Eine völlig korrekte Gerichtsentscheidung und richtige Auslegung der Bedingungen! Es stimmt auch, dass Versicherungen in ihren Bedingungen die Neuwertentschädigung für diese technischen Anlagen besonders anführen. Die Überlegungen in Fachgremien gehen auch in eine andere Richtung.

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Gebäude werden heutzutage häufig mit technischen Anlagen für die Solarnutzung und Eigenstromerzeugung ausgestattet. Diese Anlagen unterliegen einer wesentlich kürzeren Nutzungsdauer als jener der Gebäude selbst. Die Empfänglichkeit für Blitzeinschläge, Sturmangriffe und Hagelschloßen ist hingegen wesentlich höher.

Die „Gedankenspiele” zielen in die Richtung, für diesen technische Ausstattungsbereich eine Anpassung zu den Bedingungen der Elektrogeräte-Versicherung vorzunehmen. Das Entschädigungsmaß wäre dann der Zeitwert. Es sind das völlig berechtigte und normale geschäftliche Überlegungen.

Für den Makler ist Vorsicht geboten, wenn zukünftig ein neues Tarifmodell angeboten wird. Es werden bekannterweise die Verbesserungen angepriesen, während der Wegfall von Deckungen oftmals unerwähnt bleibt. Bei einer Vertragskonvertierung könnte das Übersehen dieser bedeutenden Änderung unfreundliche Folgen bewirken.

Akad. Vkfm. Paul Veselka

paul.veselka@verag.at

zum Artikel: „Schaden nach Blitzschlag: Was muss die Versicherung zahlen?”.

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