Freie Anwaltswahl ist potenzielle Problemquelle

7.3.2012 – Man kann daraus lernen, dass es immer ratsam ist, vor einem begonnenen Verfahren die Kostenfrage mit Anwalt und Versicherung zu klären, denn gerade bei SV-Angelegenheiten wurde schon beobachtet, dass die Honararforderung eines Anwalts deutlich höher als die im RS-Vertrag geregelten Leistungen sind. Dieses Problem ergibt sich in erster Linie bei Inanspruchnahme der freien Anwaltswahl, denn dem Vertrauensanwalt der Gesellschaft sind in aller Regel die Kostensätze bekannt.

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Gerald Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „So billig kann ein Rechtsschutzversicherer „voll in Deckung gehen“”.

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