20.12.2010 – Man sollte sich, ehe man das Thema für Kunden aufbereitet; unbedingt die Bedingungen genauer ansehen, vor allem, was passiert, wenn der Vetrag vorzeitig aufgelöst wird. Zahlt da der Versicherer Prämienanteile zurück , zum Beispiel im Todesfall oder dem Glücksfall einer größeren Erbschaft? Es gibt hier sehr unterschiedliche Anbote. Weiters ist zu hinterfragen, ob es nach den gesetzlichen Pflegegeldstufen geht und wenn ja, ab welcher. Oder hat man eigene Richtlinien?
Gerald Winterhalder
zum Artikel: „Viel Potenzial für Pflegevorsorge”.
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