Fortgesetztes Unrecht

15.7.2010 – Unrecht wird fortgesetzt! Seit 2001 kämpft das Bundesgremium der Agenten unter Obmann Peter Salek für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen seiner Agenten. Besonders die Provisionsverzichtsklauseln in vielen Agenturverträgen sind uns ein besonderer Dorn im Auge. Denn kündigt ein Agent den Agenturvertrag, dann hat er keinerlei Ansprüche für geleistete Arbeit, auch wenn viele seiner vermittelten Verträge noch jahrelang laufen und dem Versicherer Umsatz und Gewinn bringen. Eine völlige Ungleichbehandlung der Agenten, denn die Makler und selbst der angestellte Außendienst der Versicherungen haben solche Klauseln nicht.

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Dass die Agenten solche Klauseln akzeptieren müssen, liegt wohl an den unterschiedlichen wirtschaftlichen Machtverhältnissen. Hier der mächtige Versicherungskonzern, dort die kleine Agentur. Im Vorjahr gab es einen einstimmigen Beschluss des Wirtschaftsparlaments, diese Ungleichbehandlung der Agenten zu beseitigen. Im WK-Wahlkampf versprach man, die Kleinunternehmer besonders zu unterstützen. Nach „gelaufener WK-Wahl“ ist nun wieder alles anders. Es gelang den mächtigen Versicherungen, die Politiker wieder umzustimmen. Zwar hat der Agent nun einen Anspruch auf Provision, aber nicht zwingend und auch nicht rückwirkend. Gegen diese Ungleichbehandlung wird der IVVA und das Bundesgremium der Agenten weiter ankämpfen.

G.Wagner, IVVA-Redaktion

verband@ivva.at

zum Artikel: „Verbesserungen für Versicherungsagenten”.

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