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Flächenwidmung und Regressmöglichkeiten

22.7.2021 – Diese Debatte von der Politik ins Rollen zu bringen, ist auch interessant. Vor allem wenn man bedenkt, dass es auch Politiker waren, die irgendwann, bevor das Haus gebaut wurde, die Baubewilligung dafür ausgesprochen haben und vielfach solche Häuser betroffen sind, die erst nach zeitnaher vorheriger notwendiger Flächenwidmungsänderung dort gebaut wurden.

Hier wäre vielmehr daran zu denken, dass auch dort nachträglich Regress bei den zuständigen handelnden Personen möglich sein muss. Dann werden zukünftig viele der für mich oftmals „schleierhaften und gewinnorientierten“ Umwidmungen vielleicht der Vergangenheit angehören.

Das mindert zwar sicher nicht die Regenmenge, doch die Schadensfälle daraus können vielleicht sogar verringert werden, wenn gleichzeitig ein adäquater Platz für das Wasser vorgesehen ist bzw. präventiv vorgesehen wird.

Eine ganzheitliche überregionale Flächenwidmung mit fixen Anteilen an landwirtschaftlichen Freiflächen wäre ein guter Anfang. Und jene Landwirte, die dann womöglich mit ihrer Ernte davon betroffen sind, sollen einen 100-%igen Ertragsausfall vom Bund erhalten.

Jürgen Oppelz

juergen.oppelz@fincon.at

zum Artikel: „SPÖ Tirol fordert Naturkatastrophen-Versicherung”.

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Rudolf Mittendorfer - Baubehörde erster Instanz. mehr ...

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