18.11.2010 – In Zeiten wie diesen benötigt eine Finanzberatung also: 1. Vollständige Videoaufzeichnung des Beratungsgespräches 2. Anwesenheit von fachlich kompetenten Zeugen auf beiden Seiten. 3. Überprüfung der Schulzeugnisse,Kurse bzw.sonstiger Weiterbildung des Kunde. 4. Überprüfung seines tatsächlichen intellektuellen Niveaus. 5. Wort für Wort Erläuterung der gesamten Unterlagen. 6.Der ebenfalls anwesende Notar erstellt einen Notariatsakt über die Willensübereinkunft. Dennoch bin ich nicht sicher ob das vor Gericht genügt.
Klemens Binder
zum Artikel: „Für Finanzberater wird es immer enger”.
+Akad. Vkfm. Paul Veselka - Da fehlt noch etwas ... mehr ...
Herwig Heschl - Den Kunden wird es zu viel. mehr ...
Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.
Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.
Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.