Fehlende Rechtsprechung

8.8.2014 – Die BU selbst ist so sehr oder so wenig komplex wie alle anderen Sparten. Komplex hingegen ist die rechtliche, insbesondere die gerichtliche Behandlung von BU-Verträgen.

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Mangels ausreichender heimischer Rechtsprechung ist vor allem deutsche für die Interpretation heranzuziehen, was wieder aufgrund der unterschiedlichen Rechtslage problematisch ist.

Hinzu kommen noch die zahlreichen (deutschen) Fälle der rückwirkenden Auflösung der Verträge durch den Versicherer wegen „Arglist beim Vertragsabschluss“ (Gesundheitsfragen); so berechtigt das auch im Einzelfall sein mag, für die Sparte gibt das kein gutes Bild.

Dazu Literatur für Interessierte: z.B. Ansgar Mertens: Berufsunfähigkeit; in: Rüffer / Halbach / Schimikowski (Hrsg.): Versicherungsvertragsgesetz – Handkommentar, Nomos-Verlagsgesellschaft, 1. Auflage, Baden-Baden 2009, SS 791-822.

Christoph M. Ledel

bureau@ledel.biz

zum Artikel: „„BU ist kein komplexes Thema“”.

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