Faschingsscherz?

11.2.2013 – Ich fass' es nicht. Wenn eine Beamtin auf Dienstreise beim Duschen ausrutscht, soll das tatsächlich ein Dientsunfall gewesen sein und es muss der OGH bemüht werden, um sowohl rechtlich wie materiell zu erkennen, dass dem nicht so ist (dass nämlich die latent vorhandene Gefahr in Duschräumen auf nassen Fliesen auszurutschen, allgemein genannt sei). Ich erlaube mir, einen Faschingsscherz nicht auszuschließen.

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Friedrich-Karl Ludwig MAS

ludwig@ludwig-lup.com

zum Artikel: „Nach dem Duschen ausgerutscht – (k)ein Arbeitsunfall?”.

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