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Fallfrist für Nebengewerbe muss bleiben

8.8.2008 –

Die unabhängige Versicherungsberatung ist ein junger Beruf im Vergleich zu anderen Wissen weitergebenden Berufen. Überdies ist das Finanz- und Versicherungswissen der Bevölkerung im allgemeinen gering. Laut aktueller empirischer Analyse des www.finanzportal.at liegen rund 70 Prozent der mehr als 400 000 User nach Schulnoten zwischen 4 und 5.

Da überrascht es wenig, wenn manche Mitbürger mit unterschiedlicher Ausbildung und Berufsberechtigung meinen, Beratung für höchst sensible und oft sehr komplizierte Personen- und Sachrisiken und damit zusammenhängend oft schwierigste Rechtsfragen sowie immer komplizierter werdende Sparformen „nebenbei zur Einkommensverbesserung“ ausüben zu können.

Es ist dringend zu hoffen, dass die Fallfrist für das Nebengewerbe mit 31.12.2008 aufrecht bleibt. Nur der unabhängige, gewerblich geprüfte und sich laufend weiterbildende Versicherungsmakler ist die beste und verlässlichste Versicherung für den Kunden in Österreich und Europa, wenn es um die finanzielle Absicherung von Mensch und Sache sowie die Auswahl diverser Kapitalsparformen geht.

Mag. Walter Michael Fink

walter.fink@RMF.at

zum Artikel: „Verwirrung um Vermittlung als Nebengewerbe”.

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