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Fall aus der Praxis

18.2.2010 – Sehr nett finde ich auch folgenden Fall: Eine Bank hat vor zwölf Jahren zu einem endfälligen Hypothekarkredit einen fondgebundenen Tilgungsträger über eine „nahestehende“ Versicherung verkauft. Dieser Tilgungsträger ist nicht einmal mehr 60 Prozent des eingezahlten Kapitals wert. Es wurde trotz grundbücherlicher Besicherung angedroht, das Darlehen fällig zu stellen. Der Kunde musste eine zusätzliche Besicherung um 300 Euro monatlich abschließen –  diesmal zum Glück nicht über die Bank! Die hatte ihm nämlich wieder eine zusätzliche fondgebundene ohne Garantien angeboten. Da kann man sich bedanken, wenn der Hausmeister die Herzoperation durchführt, bei der Qualifikation …

Ing. Rudolf Prantl

office@vb-prantl.at

zum Leserbrief: „Gleiche Pflichten für Banken”.

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