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Fakten uminterpretiert

22.2.2010 – Der Verfassungsgerichtshof hat nicht die Beschwerde des Maklers abgelehnt, sondern sich als unzuständig erklärt. Das ist kein kleiner, sondern ein wesentlicher Unterschied. Genauso wenig darf sich der AWD in Deutschland nicht als unabhängig bezeichnen, weil es eine Maklerberechtigung gibt, sondern weil die Gesellschaft nun mehrheitlich im Besitz einer Versicherungsgesellschaft ist. Solange die Vertreter der Agenten Fakten derart negieren oder uminterpretieren ist leider keine politische Verhandlungslösung zu erzielen. Warum diese falschen Behauptungen? Schade. Schade auch um die unnötigen Energien. Die Sache liegt bei Gericht, dieses braucht Zeit – und damit hat es sich. Es ist müßig die alten Geschichten aufzuwärmen und Argumente zu wiederholen. Aber noch mehr falsche Behauptungen sind erst recht sinnlos.

Der Hinweis auf die Tausenden Mehrfachagenten als Argument ist so, wie wenn die Finanzdienstleister behaupten würden, dass es den FDL-Assistenten weiterhin geben muss, weil es davon 10.000 gibt. Derartige Argumentationsketten mögen für manche durchaus zweckmäßig erscheinen – logisch werden sie dadurch aber nicht zwangsläufig. Wir brauchen klare rechtliche Bedingungen mit klaren Bezeichnungen, die auch der Konsument versteht. Was drauf steht soll auch drinnen sein.

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Leserbrief: „Ein Makler ist nicht unabhängig! ”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

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