Existenzvernichtend

16.8.2010 – Zum üblen Ansinnen der provisionsfreien Versicherungsverkaufs vermisse ich als einzig richtige Reaktion einen Sturm der Entrüstung und die Ankündigung der völligen Verweigerung des provisionsfreien Verkaufes von Versicherungsprodukten und das geschlossen von allen unabhängigen Maklern. Halbherzige Stellungnahmen wie „na, vielleicht doch, wenn und aber ...“ sind contraproduktiv und bestärken die Versicherungsunternehmen nur in ihrem grauslichen Tun. Es scheint vielfach nicht wahrgenommen zu werden, dass dieses Ansinnen für Makler existenzvernichtend ist.

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Wir haben nicht jahrzehntelang zum Erfolg der Versicherungsunternehmen wesentlich beigetragen, um jetzt beerdigt zu werden. „Der Mohr kann gehen, der Mohr hat seine Schuldigkeit getan!“ Eine Versklavung der Makler ist völlig unannehmbar. Wie der geschätzte Kollege Veits in seiner gewohnt präzisen Form darstellt, sind Honorare zusätzlich zur Provision das Thema. Das gibt es ja jetzt schon, s. GewO, Tätigkeit als Makler oder Berater i. Vers.-Angelegenheiten. Im gleichen Geschäftsfall ist das aber zu Recht verboten! Honore für Sonderleistungen (zum Beispiel die häufige Fremdschadenabwicklung) sind aber nicht Sache der Versicherungsunternehmen. Eine Einmischung in innere Verhältnisse der Makler ist entschieden zurückzuweisen.

Gerhard Plischek

gjplischek@tresky.net

zum Leserbrief: „Bemühter Vergleich”.

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