21.10.2020 – Bis zu 30 Jahre zurück liegende Ereignisse zu klagen, ist nicht mehr zeitgemäß. Der juristische Anspruch führt in die Irre, täuscht, verleiht falsche Hoffnungen.
Der Mensch wird seiner ureigensten Eigenschaften beraubt: der Aufmerksamkeit und Eigenverantwortung im Alltag. Kunden wie Private, Betriebe, Handwerker und Wissenswerker, die sich bis zu fünf Jahre lang nicht um ihre Versicherungsverträge kümmern, dokumentieren deren geringe Bedeutung für sie.
Die freie Entscheidung ist in Ordnung. Sie dürfen wegen ihrer mangelnden Aufmerksamkeit und Eigenverantwortung auch den Schaden selbst tragen. Als eine Form des Selbstbehalts. Ich bin für die gesetzliche Anpassung von 30 auf fünf Jahre Haftungszeit für die Beratung im Versicherungswesen.
Walter Michael Fink
zum Artikel: „VKI: Verfahren gegen Nürnberger beginnt”.
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