Evergreen mit neuem Hickhack

11.11.2020 – Es ist hoch einzuschätzen, dass diese Probleme im Courtagevertrag nun fachlich so qualifiziert behandelt werden. Ein mutiger Einsatz und unermüdliche Argumentation zu Regelungen und Auslegungen.

Bei all diesen Bemühungen und dem Kampf um die Formulierungen im Detail sollte aber der Grundsatz der Augenhöhe absolut bewusst bleiben. Letztlich geht es um die Suche nach einer Vereinbarung zwischen zwei selbständigen unabhängigen Gewerbetreibenden, die eine Zusammenarbeit regeln wollen, die also als selbständige Unternehmer eine praktikable Lösung wollen. – Es geht somit darum, dass zwischen zwei gleichrangigen Unternehmern im Wesentlichen die betriebswirtschaftlichen Grundsätze umsetzbar werden.

In einem Punkt ist allerdings verstärkt die juristische Sichtweise gefragt; nämlich bei der Tatsache, dass viele Makler/Berater die Besorgung des Versicherungsschutzes mit Vollmacht des VN durchführen und damit die Geschäftsbesorgung für die Partei im Versicherungsvertrag im treuhändischen Verhältnis erfolgt. – Ratschläge und Vorgaben seitens des Versicherers zur Kundenbetreuung sind damit wirklich entbehrlich.

Kurt Dolezal

KR.Dolezal@oevt.co.at

zum Artikel: „Knackpunkte in Courtagevereinbarungen”.

Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.

weitere Leserbriefe