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EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzen

10.7.2009 – Man sollte nur einmal die EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie genauestens lesen, weil dann klar ist, dass es bei dem erzielten Gesamtkompromiss, mit dem sich Bundesgremialobmann KR Salek nicht anfreunden wollte, unter anderem um nicht mehr und nicht weniger als um die korrekte Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht geht!

KR Wolfgang K. Göltl Obmann des Fachverbandes Finanzdienstleister in der WKÖ

info@goeltl.eu

zum Leserbrief: „Ein Mitbewerber abgewehrt”.

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