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Es kann nur Sicherheit gewollt sein

10.11.2009 – Private „Pensionsvorsorge“ mit staatlicher Förderung – hier kann von allen Seiten ja wohl nur die Sicherheit von angespartem Kapital und einer Garantie dieses Kapitals oder wohl noch besser eines in der Zukunft liegenden, aber eben heute bereits dem Versicherten versprochenen Kapitals gewollt sein. Womit natürlich auch nur „Garantieprodukte“ für eine freiwillige Pensionsvorsorge gemeint sein können, welche der Staat stützt und fördert. Eine staatlich geförderte private Pensionsvorsorge-Versicherung kann und soll kein eventuell auch leeres Versprechen, sondern eine garantierte Zusage sein, auf die sich der Vorsorgende zu 100 Prozent verlassen können muss!

Verlass muss auch sein auf: versicherungssteuerfrei und bei Rentenwahl einkommen- und kapitalertragssteuerfrei. Dazu gehört natürlich auch die Bereitschaft des Vorsorgenden, das Kapital länger binden zu wollen, um alle Kapitalbildungseffekte, aber auch die Garantie greifen zu lassen. Da sich natürlich auch die Lebensumstände ändern können, sind der Zugriff auf Teile oder das gesamte gesparte Kapital sicher zu berücksichtigen. Die damit logischen Nachteile wie die Streichung der staatlichen Förderungen und Verlust von Garantiezusagen müssen klar festgelegt sein.

Ausnahmesituationen wie eine Teilentnahme bei längerer Arbeitslosigkeit oder Krankheit und Unfall sollten ohne Verschlechterungen möglich sein.

Adrian Schatz

adrian.schatz@serviceundmore.at

zum Leserbrief: „Auf Erträge achten”.

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