31.7.2014 – Wenn der gute Mann die Zeit, die er mit dem letztlich erfolglosen Versuch, eine offenbar nicht nachweisbare Qualifikation zu besitzen, verbraten hat, zur Vorbereitung und Prüfung wie alle anderen verwendet hätte, wäre er im kammerdurchsetzten Österreich besser beraten gewesen.
Man muss sich doch nur einmal den Apparat, der im Zusammenhang mit der Erteilung – oder Verweigerung – von Gewerberechten vor sich hin werkelt, ansehen, dann weiß man, dass nicht sein kann, was nicht sein darf. Schließlich muss die angebotenen – und beileibe nicht kostenlosen – Vorbereitungskurse auch jemand besuchen, wo kämen wir denn da sonst hin?
Gerald Winterhalder
zum Artikel: „Gewerberechtsstreit zwischen Makler und Behörde vor VwGH”.
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