27.2.2008 – Es ist nicht alles Gold, was glänzt. Es war, wie ich mich erinnere, die VAV-Versicherung, die vor Jahren einen simplen Haftpflichtschadenfall auf die Dauer von zirka fünf Jahren ausdehnen konnte. Ein Autofahrer war, geblendet von der Abendsonne, unachtsam aus einer Parklücke in den Fließverkehr eingefahren und hatte mich vom – glücklicherweise sehr langsam gefahrenen – Motorrad gestoßen. Sachschaden am bereits historischen und entsprechend wertvollen Fahrzeug, größere Rissquetschwunde am Bein und eine Druckspur durch den Sturzhelm – das war der Schaden, wobei aber die Verletzung langsam heilte und Sport verbot.
Der Gegner, ein hochanständiger Prokurist einer Großbank, gab sein Verschulden sofort uneingeschränkt zu, trotzdem schaffte es der Advokat der VAV, zirka fünf Jahre Prozessdauer (sicher kein schlechtes Geschäft, würde ich meinen ...) mit insgesamt, soweit ich mich entsinne, 8 (acht) verschiedenen Sachverständigen zu bewirken. Meine Forderung wurde letztlich so gut wie vollständig erfüllt, der Prokurist , der mehrmals – unsinnigerweise – geladen wurde (in seiner Firma wurde schon getuschelt, sagte er mir später), hat so wie wir gelernt: Es ist NICHT alles Gold, was glänzt. Als Makler sind wir zum Best Advice verpflichtet, daher muss auch die Erfahrung im Schadenfall in ein Beratungsgespräch einfließen.
Allcorrectas Winterhalder Versicherungsmakler KG
zum Artikel: „Kfz-Haftpflichtprämien: Bis zu 70 Prozent Unterschied”.
Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.
Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.
Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.