18.6.2018 – Versicherungsbedingungen sind im wesentlichen gesetzlichen Vorgaben nachempfunden. Gesetze sind nicht einfach, sondern kompliziert, komplex und auslegungsbedürftig.
Versehen, leichte Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit, bewusste Inkaufnahme, bedingter Vorsatz ... das ist doch alles ein Wechselspiel von Gesetzen und Versicherungsbedingungen.(und Judikaturen).
Mit dem Einschluss der groben Fahrlässigkeit in der Sachversicherung hat man schon einen folgenschweren Eingriff in das Versicherungsprinzip getätigt. Wenn wir in Richtung einer Allrisk-Versicherungswelt gehen, dann wird das nicht nur teuer, sondern es werden die Sorglosen zulasten der Sorgfältigen belohnt. Das sollte allen klar sein.
Und das trifft nicht nur den Trickdiebstahl. Insofern hat Elisabeth Schörg natürlich Recht. Trickreiche haben es sowieso immer schon leichter, wenn man ihnen weitere Instrumente in die Hand gibt, wird die Welt nicht besser und ehrlicher, sondern das Gegenteil wird der Fall sein.
Es mag ein Zug der Zeit sein, einer Vollkaskomentalität anzuhängen, und Medien werden immer Fälle finden, in denen ein Fall scheinbar (oder anscheinend) besonders ungerecht ist, aber wir sollten das Grundprinzip des Versicherungswesens im Auge behalten – und erhalten.
Rudolf Mittendorfer
zum Leserbrief: „Versicherungsrechtliches Problem”.
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