Erstaunlicher Spruch

18.2.2008 – Ein erstaunlicher Vorgang, und ein ebenso erstaunlicher „Spruch“ der Schlichtungskommission. Die Logik, dass es ohne „kollusives Verhalten“ zu einer Akzeptanz einer Verkürzung der Kündigungsfrist durch den Versicherer gekommen sein soll bzw. kann, will mir nicht so recht einleuchten.

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Dass ein Kunde über seinen Makler hinweg von sich aus eine Verkürzung der Kündigungsfrist verlangt – und bekommt! – ist an sich schon sonderbar. Dass dann – ei der Potz – von Makler A zu B gewechselt, das verkürzte Kündigungsrecht ausgeübt - und der Vertrag bei der gleichen Gesellschaft neu abgeschlossen wird, bringt meine bescheidenen Lateinkenntnisse an die Oberfläche.

Cui bono, also zu wessen Nutzen? Sollte aber dieser Versicherer doch nicht kollusiv gehandelt haben, so wüsste ich gerne seinen Namen, um in Hinkunft bei Gelegenheit die Probe aufs Exempel machen zu können. Diese großzügige Haltung ist doch sicher kein Einzelfall.

Ach ja, noch etwas -- es sollte doch Usus sein, dass der betreuende (Erst)Makler Kenntnis von den gesetzten Handlungen erhält Warum wurde denn der Makler A nicht von der Verkürzung der Kündigungsfrist in Kenntnis gesetzt?

Im übrigen sei dem VersicherungsJournal viel Erfolg beschieden und für die Veröffentlichung gedankt

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Artikel: „Wie Provisionen verloren gehen”.

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