Erschütternd

18.11.2010 – Dieses OLG Urteil ist erschütternd und weit von jeder Erfahrung des täglichen Lebens, wie es oft in obergerichtlichen Urteilsbegründung verwendet wird, entfernt. Dass Kleinanleger nur in der unmöglichen Kategorie „Sparbuchsicherheit und Maximalertrag ohne Risiko“, denken, sollte auch Richtern bekannt sein. Daraus folgt, dass wie im gegenständlichen Fall, das Blaue vom Himmel gelogen wird und das als Einziges ist der richterlichen Beweiswürdigung gewertet wird. Dass hier eine korrekte schriftliche Belehrung vorliegt, der keine Beweiskraft zugemessen wird, provoziert per se die Frage, wie sich ein Finanzdienstleister überhaupt noch absichern kann. Unsere seinerzeitige Entscheidung, als Versicherungsmakler keine Anlagen ohne zumindest Kapitalgarantie zu vertreiben, wird damit auf traurige Art und Weise bestätigt, aber als Finanzdienstleister kann man sich nach einem neuen Job umsehen.

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Prok. Gerhard Plischek

gjplischek@tresky.net

zum Artikel: „Für Finanzberater wird es immer enger”.

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