17.9.2024 – Dem kann ich nur voll und ganz zustimmen. Ergänzend wäre es auch noch wichtig, dass die Versicherungen zukünftig Katastrophenschäden (oder auch allgemein Sturmschäden) nicht in einem Schadenrendement berücksichtigen dürfen bzw. müssen und nicht über diesen Umweg mit Hinweis auf „die böse FMA“ wieder die Versicherungsnehmer auf die Straße stellen. Ein Katastrophenpool der in Österreich tätigen Versicherer wäre hier eventuell eine Möglichkeit, dieses Risiko bilanztechnisch auszulagern. Eine gemeinsame, gleichlautende Definition der Katastrophendeckung müsste natürlich auch überlegt werden.
Jürgen Oppelz
zum Leserbrief: „Ehe der Hahn dreimal gekräht hat …”.
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