Entwicklung stärkt den Makler

19.4.2010 – Die wiederholten krampfhaften Versuche von Agenten, ungleiche zivilrechtliche Tätigkeiten einzuebnen sind ebenso wenig erfolgreich wie der aktuelle Versuch der Europäischen Kommission, eine Wettbewerbsgleicheit von Außendienst und Vermittler – Agenten und Makler – herbeizudiskutieren. Außendienst-Mitarbeiter oder „Vertreter“ sind Produktverkäufer, Agenten sind Erfüllungsgehilfen oder Vermittler der Versicherer und Versicherungsmakler sind Bundesgenossen des Kunden, in deren Auftrag und Interesse sie unabhängig von Produktanbietern arbeiten. Banken haben die Wahl, Produktverkäufer, Agent oder Makler zu sein und sich als solche weitgehend im Vorfeld zu deklarieren.

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Jedem dieser Beraterformen gebührt die berufliche Ehre und gesellschaftliche Akzeptanz durch den Kunden verbunden mit der Protokollierung der Beratung. Dass ein Außendienst oder ein Agent nicht immer eine Risiko konforme Deckungslösung anbieten kann, muss im Beratungsgespräch festgehalten werden. Es liegt dann am Kunden, warum er nicht gleich zum Makler geht. Daher führt die Diskussion um eine Wettbewerbsgleichheit ungleicher Beraterformen meines Erachtens  unweigerlich zur Stärkung des Versicherungsmaklers.

Die stetig steigende Fülle und Vielfalt an Produkten wie auch der Anspruch an vertraglicher Rechtssicherheit erfordert eine Beraterform im ausschließlichen Interesse des Kunden. Produktverkäufer und Erfüllungsgehilfen nur eines Anbieters haben in einem solchen Markt degressive berufliche Entwicklungen zu erwarten.

Mag. Walter Michael Fin

walter.fink@RMF.at

zum Leserbrief: „Annäherung Makler und Agenten”.

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