Entweder Honorar oder Provision

1.10.2008 – Offensichtlich wurde bei der Honorarvereinbarung in diesem Fall das Pferd von hinten aufgezäumt. Üblicherweise trifft man eine solche als entweder – oder. Entweder Honorarberatung oder Abschlussprovision. Wenn das klar voneinander getrennt ist, sollte es kein Problem geben.

Da man nun aber im Fall von Honorarberatung bei Abschlüssen „doppelt“ kassiert, gibt es allerdings frisch wieder Probleme, die man als ordentlicher Geschäftsmann dadurch löst, dass man vereinbart, dass etwaige Provisionen auf das Beratungshonorar angerechnet werden. Ich denke, wenn dies auf diese Art formuliert gewesen wäre, wäre dieses Urteil anders ausgefallen. Vor allem wenn man in der Honorarvereinbarung die erbrachten und noch zu erbringenden Leistungen so klar definiert, dass der Geschäftsabschluss nur ein Teil davon ist...

Auch ich wurde schon um Honorare „geschossen“, würde mich aber hüten, solches vor Gericht zu bringen. Man gewinnt dadurch weder Freunde noch Kunden, der pr-Schaden überwiegt. Nun könnte ich sagen, muss eh jeder Kollege selbst wissen, was er tut, letztendlich schadet so etwas aber nur der gesamten Branche...

Mag. Norbert Wallner

n.wallner@gmx.at

zum Leserbrief: „Kostenausgleich durch Honorar”.

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