Entschiedene Ablehnung

20.9.2011 – Im Artikel bzw. im Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes wird eine Stellungnahme der Fachgruppe der Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Tirol vom 28. Juni 2010 erwähnt.

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Dies könnte den Eindruck erwecken, dass der besagte Fall im Ausschuss des Landesgremiums besprochen und / oder gar ein entsprechender Beschluss gefasst wurde. Kurz: Das gesamte Landesgremium unterstützt diese Stellungnahme.

Dazu halte ich Folgendes fest. Ich gehöre seit der letzten Wirtschaftskammerwahl im März 2010 als Funktionär des RFW (Ring Freiheitlicher Wirtschaftstreibender) dem Ausschuss dieser Fachgruppe an. In der Zeit meiner Zugehörigkeit war ich bei allen stattfindenden Sitzungen dieses Ausschusses anwesend und wurde die besagte Angelegenheit bei keiner Sitzung erwähnt oder behandelt.

Lt. meinen Informationen ist es gemäß Kammergesetz zulässig, dass solche Stellungnahmen vom Obmann allein abgegeben werden können und der Ausschuss darüber nicht einmal informiert werden muss. Ich und meine Kollegen vom RFW lehnen diese Stellungnahme entschieden ab und hätten dieser auch niemals zugestimmt.

Es kann nicht sein, dass im Ausschuss über Image-Kampagnen, um den Ruf unseres Berufsstandes in der Öffentlichkeit zu verbessern, diskutiert wird und dann solche Stellungnahmen abgegeben werden.

Josef Schwemberger

office@finance-coach.at

zum Artikel: „Betrug am Geschäftspartner und die Folgen für den Gewerbeschein”.

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