18.2.2008 – Sehr geehrter Herr Mag. Hammerschmied!
Bezüglich Ihres interessanten Artikels möchte ich Sie zusätzlich darüber informieren, dass es de facto in der Entscheidung des einzelnen Finanzamtes stand, bzw. steht, wie diese bezüglich USt für Anmeldetätigkeiten agieren; denn es gibt Entscheidungen in dieser Causa pro und contra, wobei in NÖ die Tendenz seitens der Finanzämter bis dato eher in die andere Richtung ging, also eher Verzicht auf die USt, wenn die Einnahmen aus dieser Servicetätigkeit nicht eine Geringfügigkeit überschritten. Aber: Das ist und sei kein Freibrief!
Rat: Vorher mit dem zuständigen Finanzamt schriftlich abklären!
M.f.G.
Gerhard Pesendorfer
Obmann der Fachgruppe NÖ
gerhard.pesendorfer@mbp-versicherungsmakler.at
zum Artikel: „Kfz-Anmeldung ist nicht steuerfrei”.
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