Entgeltanspruch als Leitbild

13.4.2010 – Es geht weder um ein klares Bekenntnis zur Provision, noch um die Forderung auf EU-Ebene nach Offenlegung der Courtage, insbesondere für PRIPs in Verbindung mit MiFID, sondern um die elementare Frage der Bereitschaft der Gesellschaft, der Menschen und Betriebe, für die Dienst- und Wissensleistung in der hochqualifizierten, von Anbietern unabhängigen Versicherungsberatung, Entgelt zu zahlen.

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Versicherungsmakler leisten einen erheblichen Beitrag für den Wirtschaftsstandort Europa. Dafür steht uns angemessenes Entgelt zu.

Das Einkommen des unabhängigen Beraters liegt im Spannungsfeld des Risikoausgleichs seines Kundenstocks und damit der Ausgewogenheit aller Sparten. Daher geht es zu aller erst um die Offenlegung und Transparenz der eigenen Dienstleistung für den Kunden. Wenn negative Deckungsbeiträge entstehen sollten, liegt es am Berater, gemeinsam mit seinem Kunden einen Entgeltausgleich herzustellen.

Die erste Forderung und damit auch das Leitbild lautet daher: Freier Wettbewerb erfordert freie Entgeltgestaltung. Ob in Form von Courtage, weil effizienteste Verrechnungsform oder Honorar oder einem Mix aus beidem. Die Entscheidung darüber treffen die Geschäftspartner  je nach Einzelfall.

Zweite Forderung für das gesetzliche Bekenntnis: Wissensberufe in Finanzierung, Versicherung und Wertpapier haben für ihre korrekt erbrachte Dienstleistung grundsätzlich Anspruch auf marktkonformes angemessenes Entgelt. Die niederträchtige Abqualifizierung im § 39 WAG, „ … das Verlangen nach Zuwendungen sei nicht ehrlich, nicht redlich und nicht professionell, es sei denn, der Kunde gewährt“ entstammt einer leistungsfremden Haltung. 

Für die beiden Forderungen gilt es auf EU-Ebene wie auch national zu kämpfen.

Mag. Walter  Michael Fink

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