7.10.2008 – Na endlich passiert einmal etwas! Es ist schon sehr in Frage zu stellen, wenn Versicherungsagenten mit einer Vollmacht arbeiten und dies auch noch verteidigen. Wir selber sind Versicherungsmakler und dafür, jede andere Berufssparte voll zu akzeptieren, weil jede ihre eigene Berechtigung hat – und das ist auch gut so.
Wenn, wie schon öfters erlebt, jedoch ein Versicherungsagent mit einer Vollmacht Verträge konvertiert oder verändert hört sich der Spaß auf. Ein Versicherungsagent ist rechtlich der Versicherung verpflichtet und kann daher nicht gleichzeitig im Namen des Kunden handeln, das ist ein Faktum. In Österreich haben wir die Wahlfreiheit, wie ein Berater auftreten möchte. Wenn jemand wie ein Versicherungsmakler arbeiten will, dann soll er dies auch mit der Gewerbeberechtigung eines Versicherungsmaklers tun.
Josua Alfred Engl
zum Leserbrief: „Ruf nach dem Staatsanwalt”.
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