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Empörend

3.4.2009 – Diese Aussage und Handlungsweise sind empörend! Der Erfinder dieser methodischen Vermögenskürzung hat offensichtlich vergessen, dass Versicherungsverträge zu den Glücksverträgen zählen.

Gelingt es der Versicherung nicht, eine Gewinnprognose einzuhalten, heißt es halt, Pech gehabt, das ist das wirtschaftliche Risiko des Versicherungsnehmers. Gibt es hingegen einmal mehr als erwartet, wird einseitig gekürzt. Warum soll man dem Kunden etwas gönnen? Der Erfindungsreichtum geht schon soweit, dass vertragliche Vereinbarungen einseitig verändert werden. Vertragstreue scheint keine Kategorie mehr zu sein,

Ein Versicherungsnehmer, der sich eine ungebührende Leistung herausschlagen will, wird Versicherungsbetrüger genannt und ist ein Straftäter. Müsste dann die einseitige Kürzung des Leistungsanspruches von Versicherungskunden „Betrug der Versicherung“ heißen?

„Nehmen ist seliger, denn Geben“ – die Umkehr des bekannten Sinnspruches scheint heute die moralische Herausforderung zu sein. Vielleicht werden die Begriffe „Moral“ und „Ethik“ noch zu den Unworten des Jahres erklärt. Passend wäre es!

Akad Vkfm Paul Veselka

p.veselka@verag.at

zum Artikel: „Standard Life will Vertragskündigungen vorbeugen”.

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