21.8.2008 –
Es gibt eine unverbindliche Verbandsempfehlung betreffend Tarife der Wirtschaftskammer (Zeithonorar, Abwicklung von einmaligen oder fallweisen Aufträgen), gemäß Beschluss des Kartellgerichtes beim Oberlandesgericht Wien vom 22.12.1999. Wie gesagt, eine Empfehlung – hier muss der Makler die Entscheidung selbst treffen. Im genannten Falle war es weit übertrieben, ein solches Honorar zu stellen.
Warum es für manche Kollegen so schwer ist, dem Kunden vorweg zu fragen, in welcher Form er seine Tätigkeit in Anspruch nehmen will? Macht der Kunde das Geschäft mit dem Makler, erhält dieser ohnehin Provision, wenn es zu keinem Abschluss kommt, verrechnet man ein Zeithonorar oder bei Ersparnis von Versicherungsprämien einen prozentuellen Anteil.
Nur: Bevor das Gespräch beginnt, soll der Kunde aufgeklärt werden, denn daraus lässt sich auch die ehrliche Absicht von Seiten des Kunden erkennen und man spart Zeit und Ärger. Das wird in dieser Angelegenheit nicht der Fall gewesen sein, denn ich kann mir schwer vorstellen, dass sich der Kunde auf dieses Honorar eingelassen hätte. Schade nur, dass wieder viel Vorarbeit von Kollegen zunichte gemacht wurde.
Arnold Koller
zum Leserbrief: „Honorarhöhe vorher mitteilen”.
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