14.5.2020 – Das bestätigte Mitverschulden der Hundeführerin ändert nichts an der Verunsicherung der Almbauern, wie sie wann und genau wo zusätzliche teure, womöglich kilometerlange E-Zäune errichten müssen.
Fazit: Mittelfristig wird die Almbewirtschaftung zurückgehen – langfristig werden die Almen verwildern – die Attraktivität für den Wandertourismus wird sinken und last, but not least ist zu erwarten, dass die Versicherungsgesellschaften ihre Haftpflichtbedingungen zum Nachteil der Bauern ändern werden.
So bedauernswert das Einzelschicksal war, sollte sich die Gesellschaft (und das Höchstgericht) auch fragen, ob das der Preis für einige sorglose – ich vermeide das Wort „ignorante“ – Hundehalter ist?
Helmut Hofbauer
zum Artikel: „Tod nach Kuhattacke: OGH klärt Haftungsfrage”.
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