Einspruch

25.7.2011 – Hier muss man leider widersprechen: Ein Agent ist an eine Marke gebunden, kann eventuell, soferne der eigene Partner etwas nicht anbietet, eine Sparte anderswo eindecken, aber keinesfalls aussuchen, ob er die Haushalt der Anstalt A, B oder C gibt – das ist der Job des unabhängigen Maklers. Es ist jedem Agenten selbstverständlich freigestellt, sich das notwendige Wissen anzueignen, dieses bei einer Prüfung zu beweisen und sich dann als Makler zu versuchen.

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Gerald Winterhalder

office@alcor.at

zum Leserbrief: „Courtagen-Frage”.

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