Eingriff in die unternehmerische Autonomie des Maklers

27.9.2011 – Und schon fliegt einer der Knüppel in unseren Weg, von dem ich in meinem letzten Leserbrief geschrieben habe. Auch wenn die eine oder andere kluge Erkenntnis in diesen Aussagen zu finden ist (Produkte die sich nicht für den Massenvertrieb eignen, Belohnung von schlechtem Risiko mit höherer Provision überdenken, Rücksicht auf Stornoquoten) kann man im Großen und Ganzen nur hoffen, dass das nicht auf den Versicherungsmakler gemünzt wird.

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Den Vermittler anhand von Qualifikation wie Prüfungen zu bewerten, lasse ich mir noch einreden, die Bewertung des beruflichen Werdegangs (Innendienst oder nicht) dagegen nicht. Und in was für einem Kundensegment ich arbeite, geht den Versicherer auch nicht viel an.

Einem Makler aber einzelne Produkte zu verweigern, weil man als Versicherer nicht genug Ertrag erwartet, das ist absurd. Ein Versicherungsmakler ist ein unabhängiger Unternehmer (ein problematische Kombination in diesem Land), mit dem man entweder zusammenarbeiten kann oder auch nicht. Eine Abstufung, welche Produkten beraten oder vermittelt werden dürfen, wäre ein Eingriff in die unternehmerische Autonomie des Maklers und ist daher abzulehnen.

Ich bin ja nur gespannt, was unseren geschätzten Partner in den Versicherungen als nächstes einfällt.

Matthias Lang

matthias.lang@lang-lang.com

zum Artikel: „Kommt die Bonus-Malus-Provision?”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

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