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Eingeschränkt kompatibel

3.12.2009 – Als Inhaber beider Gewerbeberechtigungen – Versicherungsmakler und Vermögensberater – kann ich diese Lösung nur sehr schwer nachvollziehen. Wie auch die Verfasser vor mir bemängeln, ist die Ausübung beider Gewerbe in der Praxis nur sehr eingeschränkt miteinander kompatibel. Eine fundierte und gewissenhafte Vermögensberatung setzt in der heutigen Zeit so viel an Fach- und Hintergrundwissen voraus, dass für die ebenso notwendige ständige Marktbeobachtung, die ja mit dem Maklergewerbe untrennbar verbunden sein sollte, in der Realität keine oder nur ungenügend Zeit bleibt. Das Ergebnis kann nur zu Lasten der Qualität gehen und somit beiden Berufsständen auf Sicht in der Reputation schaden. Wie es nicht funktioniert, haben uns ja die Bankenvertriebe und unabhängigen Finanzoptimierer zur Genüge bewiesen. Schade nur, dass unsere rührigen Standesvertreter das immer noch nicht erkannt haben.

Gerhard Ulmer

g.ulmer@eccon.at

zum Leserbrief: „Schuster bleib’ bei deinem Leisten! ”.

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