3.5.2022 – Eine einfache Lösung wäre, wenn bei Veranlagungsprodukten (beispielsweise bei Vorsorgeprodukten mit vereinbarter Laufzeit) die Provision nur als Folge- und nicht als Einmalprovision ausbezahlt würde.
Damit würde sich hier das Thema „schädlicher Interessenkonflikt” von alleine aufheben.
Herbert Eder
zum Artikel: „Eiopa: Völliges Provisionsverbot hätte Risiken”.
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