Einfach ignorieren?

9.6.2010 – Wie sollen sich vor allem Versicherungsnehmer verhalten, die keinen Abbucher und keinen Dauerauftrag erteilen wollen? Soll die Zahlscheingebühr einfach ignoriert bzw. der.Erlagschein in Abzug gebracht werden?

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Dir. Josef Flaschberger

josef.flaschberger@kobangroup.at

zum Artikel: „Gebühr bei Erlagscheinzahlung unzulässig”.

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